Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 27.07.2005 | KG, 13.10.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3512
OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05 (https://dejure.org/2005,3512)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.08.2005 - 4 W 162/05 (https://dejure.org/2005,3512)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. August 2005 - 4 W 162/05 (https://dejure.org/2005,3512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gemeinschaftseigentum: Instandsetzungskosten einzelner Hebebühnen einer Doppelstockgarage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 2 WEG; § 16 Abs. 2 WEG
    Überprüfung der Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Zulässigkeit der Verteilung der Kosten der Instandhaltung auch auf nicht betroffene Wohnungseigentümer; Entstehen von Sondereigentum an Teilen einer Garage nach einer Teilungserklärung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Zulässigkeit der Verteilung der Kosten der Instandhaltung auch auf nicht betroffene Wohnungseigentümer; Entstehen von Sondereigentum an Teilen einer Garage nach einer Teilungserklärung; ...

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2 § 16 Abs. 2
    Bestreiten der anfallenden Instandsetzungskosten in Bezug auf einzelne Hebebühnen von im Sondereigentum stehenden "DuplexGaragen" aus der allgemeinen Instandhaltungsrücklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeine Instandhaltungsrücklage für Sondereigentum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1682
  • NZM 2005, 871
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 3 Wx 14/99

    Instandsetzungskosten einer Hebebühne

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05
    Ein solcher konstruktiver Bestandteil sind auch die Hebebühnen einer Doppelstockgarage (ebenso Bärmann/Pick/ Merle, a. a. O., OLG Düsseldorf, NZM 1999, 571 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05
    Dieser jedenfalls ganz herrschenden Meinung (a. A. Häublein in Anm. zu OLG Düsseldorf a. a. O. in MittBayNot 2000, 112114) steht auch nicht etwa die Entscheidung des BayObLG in DNotZ 1995, 70, entgegen, weil in jener Entscheidung es nicht um Instandsetzungskosten für eine Hebebühne, sondern um Fragen des Nutzungsrechts ging (vgl. auch OLG Düsseldorf, a. a. O., S. 572 r. Sp. u.).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11

    Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf

    Dass die Hebebühne nebst Antrieb notwendiger Bestandteil einer Doppelstockgarage ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung (aA OLG Celle, NJW-RR 2005, 1682; OLG Düsseldorf, MittBayNot 2000, 110, 111; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 43; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 5 Rn. 31).
  • LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12

    Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung

    In Rechtsprechung und Literatur wurde zum Großteil vor der Entscheidung des BGH die Auffassung vertreten, dass die konstruktiven Bauteile der Duplex- bzw. Mehrfachparker in jedem Fall als zwingendes Gemeinschaftseigentum anzusehen sind (vgl. insbes. OLG Düsseldorf, NZM 1999, 571-573, OLG Celle, NJW-RR 2005, 1682, AG Rosenheim, ZMR 2008, 923-925, Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 5 Rn. 12 mit Fußnote 108, wo auf Rechtsprechung verwiesen wird, die sich mit einer gemeinsamen Hydraulikanlage befasst, Schneider/Förth in Riecke/Schmid, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., § 5 Rn. 43).

    Zur Begründung hat die frühere Rechtsprechung dabei darauf abgestellt, dass die Hebebühne nebst Antrieb notwendiger Bestandteil einer Doppelstockgarage sei (so z.B. OLG Celle, NJW-RR 2005, 1682) bzw. konstruktiver Teil des Gebäudes im Sinne von § 5 Abs. 2 WEG (so etwa OLG Düsseldorf NZM 1999, 571-573).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.07.2005 - 3 W 167/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4256
OLG Zweibrücken, 27.07.2005 - 3 W 167/04 (https://dejure.org/2005,4256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.07.2005 - 3 W 167/04 (https://dejure.org/2005,4256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 3 W 167/04 (https://dejure.org/2005,4256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Haftung des Wohnungseigentümers neben dem Zwangsverwalter auf rückständiges Wohngeld bei unter Zwangsverwaltung stehender Eigentumswohnung

  • ibr-online

    Zwangsverwalter: Eigentümer muss weiter Wohngeld zahlen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngeld: Wer ist bei angeordneter Zwangsverwaltung Wohngeldschuldner? (IBR 2006, 1114)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1682
  • NZM 2005, 949
  • FGPrax 2006, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.07.2005 - 3 W 167/04
    Dies ist zulässig, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und es nur darum geht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGH FG-Prax 1998, 15).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.07.2005 - 3 W 167/04
    Der Wohnungseigentümer kann neben dem Zwangsverwalter in Anspruch genommen werden (vgl. OLG Köln, Der Wohnungseigentümer 1989, 30, 31; Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 16 Rdnr. 36; Staudinger/Bub, WEG 12. Aufl., § 28 Rdnr. 221; offen gelassen BayObLG NJW-RR 1991, 723, 724).
  • OLG München, 12.10.2006 - 32 Wx 124/06

    Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers für fällige Wohngeldforderung nach

    aa) Die Anordnung der Zwangsverwaltung für eine Eigentumswohnung hat zur Folge, dass der Zwangsverwalter für Wohngeldansprüche, die nach Anordnung der Zwangsverwaltung fällig geworden sind, zur Zahlung verpflichtet ist (BayObLG NZM 1999, 715; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 1682).
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Rechtsprechung
   KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5618
KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05 (https://dejure.org/2005,5618)
KG, Entscheidung vom 13.10.2005 - 24 W 169/05 (https://dejure.org/2005,5618)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 24 W 169/05 (https://dejure.org/2005,5618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit des Fortgangs des Beschlussanfechtungsverfahrens von Einzahlung eines Kostenvorschusses

  • Judicialis

    KostO § 8 Abs. 2; ; KostO § 8 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 8 Abs. 2 Satz 2; ; KostO § 8 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 14 Abs. 5; ; WEG § 23; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    KostO § 8 § 14 Abs. 5; WEG § 23 Abs. 4
    Wohnungseigentumsrecht: Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens nicht von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig

  • ibr-online

    Beschlussanfechtung ohne Kostenvorschuss?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1682
  • NZM 2005, 950
  • FGPrax 2006, 7
  • ZMR 2005, 65
  • ZMR 2006, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Im alten Recht nach dem FGG war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Zustellung von Beschlussanfechtungsklagen nicht von der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses abhängig gemacht werden durfte, da ein Ausnahmefall des § 12 Abs. 2 GKG vorliege (so die damals herrschende Meinung, vgl. KG ZMR 2006, 65 mwN; Staudinger/Wenzel, WEG (2005), § 48 RN 6).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05

    Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Zustellung der Antragsschrift vor Eingang

    Daß nach - nicht unbestrittener - Ansicht der Verfahrensfortgang bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden darf, wird mit der dort bestehenden Besonderheit begründet, daß es bei einem Ruhen des Verfahrens wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses in der Hand des Anfechtenden läge, durch Nichtzahlung die Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses beliebig lang in der Schwebe zu halten, was nicht mit dem schützenswerten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer zu vereinbaren wäre, alsbald Klarheit darüber zu erhalten, ob ein Eigentümerbeschluß wirksam bleibt (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 343; OLG Köln, ZMR 2001, S. 661 ff., 662; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 246 f., 247; KG, NZM 2005, S. 950; Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48).
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